Gesetze
Kulturelle Bildung findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie beruht insbesondere im Feld der Kinder- und Jugendbildung wie auch der Erwachsenenbildung auf gesetzlichen Grundlagen, die den Rahmen ihrer Ausgestaltung abstecken und sichern. So sind beispielsweise Einrichtungen der kulturellen Bildung wie Musikschulen in verschiedenen Bundesländern gesetzlich verankert. Kulturinstitutionen wie beispielsweise Museen sind angehalten, ihrem Bildungsauftrag auch im Bereich der kulturellen Bildung gerecht zu werden. Aufgrund des Kulturföderalismus unterscheiden sich die Vorgaben jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Darüber hinaus tragen auch nationale sowie internationale Regelungen, wie beispielsweise dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ oder der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“, zu einer gesetzlichen Verankerung kultureller Bildung bei.
Internationale Regelungen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR)
- UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Nationale Regelungen
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
- Nationaler Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
- Bundesaltenplan